LIZENZ - DEUTSCH
Lizenz-DE
1. Präambel
1.1. Die FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH, Viktor Kaplan-Strasse 2, 2700 Wiener Neustadt, Österreich, Firmenbuchnummer: 176224d ( im Folgenden "ANBIETER" genannt) bietet das Framework „BISS.Apps.SDK “ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version (in der Folge „BISS.APPS.SDK“) dem NUTZER unentgeltlich zur Nutzung an.
1.2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne jegliche Absicht der Diskriminierung. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
1.3. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch oder Englisch. Im Zweifel ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
2. Nutzungsbedingungen
2.1. Der NUTZER hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Leistungserbringung des ANBIETERs gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.
2.2. Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung von BISS.APPS.SDK behält sich der ANBIETER das Recht vor, dem NUTZER die Nutzung von BISS.APPS.SDK zu verweigern bzw zu entziehen.
2.3. Es liegt in der Verantwortung des NUTZER s, die für die Nutzung von BISS.APPS.SDK notwendige elektronische Infrastruktur zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass der NUTZER über die notwendige Soft- und Hardwareausstattung zur Nutzung von BISS.APPS.SDK verfügt. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Auskünfte oder Ratschläge zu erteilen.
2.4. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des NUTZERs sicherzustellen, dass BISS.APPS.SDK keine Inhalte erfasst, die illegale Informationen enthalten. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz von BISS.APPS.SDK.
2.5. Der NUTZER darf die vom ANBIETER angebotene BISS.APPS.SDK nur für rechtmäßige Zweck nutzen.
2.6. Der NUTZER verpflichtet sich BISS.APPS.SDK in keinster Weise missbräuchlich, insbesondere gegenüber dem ANBIETER, einzusetzen.
3. Verwertungsrechte
3.1. Der ANBIETER räumt dem NUTZER eine nicht ausschließliche, nicht exklusive Lizenz (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG „Werknutzungsbewilligung") zur Nutzung von BISS.APPS.SDK ein, die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ist.
3.2. Im Übrigen bleiben alle (Werk-)Nutzungsrechte (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG „Werknutzungsrecht") in allen Verwertungsarten beim ANBIETER.
3.3. Das Recht zur Dekompilierung und Reverse Engineering von BISS.APPS.SDK ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.4. Kennzeichnungen von BISS.APPS.SDK, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
3.5. Der Quellcode von BISS.APPS.SDK wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3.6. Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet.
3.7. Ein Support ist nicht geschuldet.
4. Updates und Upgrades
4.1. Der ANBIETER schuldet weder Updates noch Upgrades.
4.2. Wenn der ANBIETER (Sicherheits-)Updates oder Upgrades zur Verfügung stellt, ist der NUTZER selbst dazu verpflichtet, dieses Updates oder Upgrades unverzüglich einzuspielen.
5. Gewährleistung, Haftungsausschluss und Schadloserklärung
5.1. Nachdem BISS.APPS.SDK kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche zur Gänze ausgeschlossen.
5.2. Eine Haftung des ANBIETERs ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5.3. Der ANBIETER haftet nicht für Inhalte, die der NUTZER mittels BISS.APPS.SDK veröffentlicht. Der NUTZER stellt den ANBIETER für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung frei, die sich aus Handlungen des NUTZERs im Zusammenhang mit der Nutzung von BISS.APPS.SDK ergeben.
5.4. Der ANBIETER haftet keinesfalls für einen entgangenen Gewinn.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
6.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
6.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt, Österreich.
6.3. Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERs.
7. Änderungen des Lizenzvertrages und von BISS.APPS.SDK
7.1. Der ANBIETER ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den NUTZER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Bedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der NUTZER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des NUTZERs, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Bedingungen auszugehen.
7.2. Der ANBIETER ist jederzeit dazu berechtigt, den Betrieb von BISS.APPS.SDK abzuändern, einzuschränken und/oder zur Gänze einzustellen.
8. Sonstiges
8.1. Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.